- Technische Bestandsaufnahme sowie technische Betreuung.
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Prüfung und Auswertung der Teilungserklärung sowie der Protokolle der vorangegangenen Eigentümerversammlungen.
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Erstellung der Jahresabrechnung.
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Belegprüfung.
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Erstellung der Wohngeldabrechnungen einschließlich der Nachweise für haushaltsnahe Dienstleistungen.
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Erstellung des jährlichen Wirtschaftsplanes.
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Durchführung und Moderation der jährlichen ordentlichen Versammlung der Wohnungseigentümer.
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Erstellung des Protokolls.
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Führung des Beschlussbuches mit allen gefassten Beschlüssen gem. § 24 Abs 7 WEG.
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Ausführung der Beschlüsse - sofern notwendig - Vorbereitung von Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen.
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Abwicklung des Zahlungsverkehrs.
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Regelmäßige Objektbegehungen.