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Informationen zur Ermittlung der Anschaffungskosten für den abschreibungsfähigen Gebäudeteil (Gebäude-AfA) bei Erwerb einer Immobilie.

 

Bei der Anschaffung einer Immobilie sind die anteiligen Anschaffungskosten für den Grund und Boden nicht abschreibungsfähig, was regelmäßig zu Problemen bei der Ermittlung dieser Kosten führt, da die meisten notariellen Kaufverträge nur einen einheitlichen Kaufpreis für das Gebäude einschließlich Grund und Boden ausweisen.

 

Wir möchten Sie daher auf eine vom Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichte Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück (Kaufpreisaufteilung) hinweisen: